Gericht stuft Pornodreh in Aachen als „gefilmte Prostitution“ ein

Die Stadt Aachen hat einen Pornofilmdreh zu Recht als Prostitution eingestuft und verboten. Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht in Aachen am Dienstag gekommen.

Ein Filmproduzent scheiterte mit seiner Klage gegen das Verbot.

„Es sollten sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Damit handelt es sich um Prostitution“, erklärte Richter Matthias Keller (Az.: 3 K 1782/18).

Der Filmdreh enthielt eine Besonderheit: Während die Darstellerinnen bis zu 1000 Euro erhalten sollten, wurden männliche Amateurdarsteller gesucht, die bereit waren, einen „Produktionskostenbeitrag“ in Höhe von 60 Euro zu zahlen.

Damit werde die Filmproduktion zu erlaubnispflichtiger Prostitution, befand das Gericht:

Die männlichen Teilnehmer sollten für ihre sexuellen Aktivitäten mit den Frauen zahlen – dies sei Prostitution.

Daran ändere das Filmen des Geschehens und die Verwendung einzelner Szenen für einen Pornofilm nichts. Die Entscheidung kann noch angefochten werden.

 

Quelle: rp-online.de

 

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